Die Eichgültigkeit beträgt die Anzahl der Jahre + das Jahr der Eichung
Beispiel: Wärmemengenzähler - Jahr der Eichung 2015 - spätestens mit Ablauf des Jahres 2020 erlischt die Eichgültigkeit, d.h. muss das Messgerät ausgetauscht werden. ( siehe auch Erlöschen der Eichung )
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