Alle Verwender von Zählern sollten sich durch die Novelle des Eichrecht mit der Problematik der Verwaltung von Zählern die zu Abrechnungszwecken verwendet werden befassen.
Neu ist, das jeder Verwender bei eienr Erneuerung oder Neueinbau eines Zählers der zu Abrechnungszwecken dient, sich selbst beim Eichamt anmelden muss und die Zählerart die er einsetzt benennen muss.
Für die weiteren Erfüllungen der Pflichten ist so ein Ansprechpartner bekannt, dem auch wenn notwendig der Bussgeldbescheid übersandt werden kann.
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