Zähler werden zur Abrechnung von Leistungen verwendet. Im Energiebereich sind für Strom, Wärme, Wasser Zähler wichtige Mittel um die Menge der Leistung abrechnen zu können.
Wichtig ist dabei natürlich, das gewährleistet ist, das die Zähler genau zählen, was nur durch die Eichung gewährleistet werden kann.
Nach der Eichung z.B. durch die Eichbehörde ist das Messgerät auch nach Ablauf des Eichjahres noch für die jeweilige Anzahl von Jahren “geeicht” und für Abrechnungszwecken verwendbar.
Im letzten Jahr muss der Verwender des Messgerätes rechtzeitig ( also nicht erst am letzten Tag ) den Austausch bzw. die Nacheichung des Messgerätes veranlassen. ( siehe auch Eichgültigkeit )
Das Eichrecht gewährleistet eine faire Verrechnung von Leistungen, der Verbraucher kann darauf vertrauen, dass “alles in Ordnung” ist.
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